Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. gemäss § 5 des kantonalen Niederlassungsgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessensnachweis
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortkuvert
- Gebühr Fr. 20.00
Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.