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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen des Kantons Aargau (IDAG) und der Verordnung dazu (VIDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • schriftlicher Interessensnachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortkuvert
  • Gebühr Fr. 20.00

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Hier geht es zum Smart Service Portal des Kanton Aargau: Smart Service Portal


Zuständiges Amt

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