Gemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie findet in der Regel zwei Mal im Jahr statt (Frühjahr und Herbst) und wird durch den Gemeinderat einberufen. Eingeladen werden alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.
Die Gemeindeversammlung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben und Befugnisse:
- die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses;
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes, der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Beschlussfassung darüber;
- die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben;
- die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates (im Frühjar, vor Beginn der neuen Amtsperiode);
- die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und von Gemeindeverträgen, deren Folgen für die Gemeinden oder unmittelbar deren Einwohner von erheblicher finanzieller Bedeutung sind;
- der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden, und von Vorschriften in Ausführung kantonaler Erlasse;
- die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer;
- die Beschlussfassung über die Verteilung des Vermögens und von Schulden bei Neuzuteilung von Gemeindegebieten und bei Bildung neuer Gemeinden;
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu einem Gemeindeverband, einen allfälligen Austritt sowie über die Auflösung eines Verbandes;
Weitere Informationen finden Sie im Gesetz über die Einwohnergemeinden (SAR 171.100, §§ 19 ff). Für allfällige Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (056 649 99 80) gerne zur Verfügung.