Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen des Kantons Aargau (IDAG) und der Verordnung dazu (VIDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- schriftlicher Interessensnachweis
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortkuvert
- Gebühr Fr. 20.00
Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.