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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. gemäss § 5 des kantonalen Niederlassungsgesetzes erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortkuvert
  • Gebühr Fr. 20.00

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.


Zuständiges Amt

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