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Bedingtes Feuerverbot und Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Kanton Aargau

Bedingtes Feuerverbot und Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Kanton Aargau

Kanton senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr - bedingtes Feuerverbot"

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Freien aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie die Aufhebung des absoluten Feuerverbots.

Hitze und Trockenheit

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten
wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von relativ grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es
aufgrund des verfrühten Laubabfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben
die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des absoluten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Das bedingte Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter)
    ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und
    Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in
    unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und
    Elektrogrill.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Beachten Sie die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales sowie das Merkblatt zur Waldbrandgefahr Stufe 4.

Allgemeinverfügung Feuerverbot

Merkblatt Stufe 4

Gemeinderat, 27.08.2026