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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Publikation Verkehrsbeschränkung: Beidseitiges Fahrverbot Verbindungsstrasse zwischen Oberlunkhofen, Rebbergstrasse und Unterlunkhofen, Mühlegg

Publikation Verkehrsbeschränkung: Beidseitiges Fahrverbot Verbindungsstrasse zwischen Oberlunkhofen, Rebbergstrasse und Unterlunkhofen, Mühlegg

Im Zusammenhang mit der Erschliessung des Wohngebietes «Mühlegg» in Unterlunkhofen und der bevorstehenden Bautätigkeit in diesem Quartier wird auf der Verbindungsstrasse (Flurweg) zwischen der Rebbergstrasse, Oberlunkhofen, und der Mühleggstrasse, Unterlunkhofen, ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (SSV 2.13) mit Zusatztafel «ausgenommen Land- und Forstwirtschaft» verfügt.

Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG), die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5.9.1979 (SSV) und die kantonale Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung, SVV) vom 12.11.1984 wird folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (SSV 2.13) mit Zusatztafel «ausgenommen Land- und Forstwirtschaft» an der Rebbergstrasse (Teilbereich Flurstrasse), Richtung Mühleggstrasse Unterlunkhofen

Projektauflage
Der Signalisationsplan kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder hier eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation (bis 29. Juni 2026) schriftlich beim Gemeinderat, 8917 Oberlunkhofen, einzureichen. Für den Fristenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (28. Mai 2026) massgebend. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.