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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Wegzug aus Oberlunkhofen

Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde haben Sie sich innerhalb der Meldefrist von 8 Tagen abzumelden.

Wegzüge können direkt über E-Umzug erldigt werden: e-Umzug

Bitte reichen Sie dieses Formular [pdf] der Elektra Genossenschaft Oberlunkhofen unter verwaltung@elektra-oberlunkhofen.ch ein und informieren Sie die Wasserversorung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg via vwv.oai@bluewin.ch über Ihre Änderung. 

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
  • Identitätsnachweis (wenn Niederlassungsausweis nicht vorliegt)

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Ausländerausweis (Original)

Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Migrationsamt in Aarau zurückschicken.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.


Zuständiges Amt

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