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Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort
- Foyer Gemeindeverwaltung, Zugerstrasse 20, 1. Stock
- jeweils Sonntag, 09.00 Uhr bis 9.30 Uhr
- Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.
- Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Hinweis
Abstimmungs- und Wahlresultat der Gemeinde
- Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung.
Abstimmungs- und Wahlresultat des Kantons Aargau
Abstimmungs- und Wahlresultat der Eidgenossenschaft
- Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch
Zuständiges Amt
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