Stundungs- und Ratengesuche
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege/Lohnausweise
- Krankenkassenrechnung
- Kreditvertrag (falls Kredit)
- Auszug aus Betreibungsregister
- Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.