Mietwesen: Auskünfte
Bei mietrechtlichen Fragen ist immer das Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft für Fragen zuständig. Für Oberlunkhofen ist dies:
Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht
Bei mietrechtlichen Fragen ist immer das Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft für Fragen zuständig. Für Oberlunkhofen ist dies:
Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht