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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Kehrichtentsorgung

Die Entsorgung des Kehrichts erfolgt nach dem Entsorgungsregelement [pdf, 5.0 MB]. Jeder Abfallverursacher ist dafür verantwortlich, dass seine Abfälle vorschriftsgemäss beseitigt werden. Der Kehricht ist in gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken zu 35, 60 oder 110 l Inhalt bereitzustellen. Das Abfuhrgut darf erst am Abfuhrtag (in der Regel Dienstag) an den Sammelstellen entlang der Strassenzüge deponiert werden. Die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke können auch in Normcontainern bereitgestellt werden.

Sperrige Einzelkehrichtstücke und Kehrichtsäcke sind mit einer Gebührenmarke zu versehen.

Periodisch werden für Gartenabfälle, Altpapier, Textilien, Altmetalle, Steinwaren usw. Spezialabfuhren oder Sammlungen durchgeführt.

Hier sind alle Daten zu suchen.


Zuständiges Amt

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