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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Inventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau).

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Inventarisation in Verbindung zu setzen.

Erbbescheinigungen können durch Berechtigte beim Gerichtspräsidium Bremgarten bestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Online-Schalter. Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei über den Online-Schalter bestellt werden.


Zuständiges Amt

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