Identitätskarte
Für den Antrag einer Identitätskarte ist bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich vorzusprechen. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen haben die gesetzlichen Vertreter den Antrag mit zu unterzeichnen.
Mitzubringen sind:
- Die alte Identitätskarte oder eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
- 1 aktuelles Passfoto gemäss fotomustertafel.pdf [pdf]
Sie erhalten die ID ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung per Post zugestellt (eingeschrieben).
Gebührenübersicht
Pass 10 |
prov. Pass |
Kombi (Pass 10+ID) |
IDK |
|
Erwachsene |
145.00 |
100.00 |
158.00 |
70.00 |
Kinder |
65.00 |
100.00 |
78.00 |
35.00 |
Dies entspricht der Gesamtgebühr inkl. Porto. Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu bezahlen.
Gültigkeitsdauer
Pass 10 |
Prov. Pass |
Kombi |
IDK |
|
Erwachsene |
10 Jahre |
max. 1 Jahr |
10 Jahre |
10 Jahre |
Kinder 3-18 Jahre |
5 Jahre |
max. 1 Jahr |
5 Jahre |
5 Jahre |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Abteilung Einwohnerdienste ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.