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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellt werden.

Adresse: Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten
Telefon: 056 648 75 51

E-Mail:

familiengericht.bremgarten@ag.ch

Folgende Punkte sind zu beachten:

• Eine persönliche Vorsprache beim Familiengericht Bremgarten ist notwendig.

• Es ist ein gültiger Identitätsnachweis (z. B. Identitätskarte, Pass) vorzulegen.


Zuständiges Amt

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