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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Gemeindeversammlungen

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Frühjahr) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Herbst).

Die wichtigsten Aufgaben sind

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer/innen
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr statt.


Zuständiges Amt

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