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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Geburt

Hausgeburt

Der Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, der Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei gewesen ist, zeigen die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsorts persönlich an.

Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf der Vater die Geburt nur dann anzeigen, wenn er das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat oder dies gleichzeitig mit der Geburtsmeldung erledigt.

Die Hausgeburt ist dem Regionalen Zivilstandsamt mit der Geburtsanzeige der Hebamme zu melden, gleichzeitig ist das Familienbüchlein mitzubringen.

Spitalgeburt

Die meisten neuen Erdenbürger werden in einem Spital geboren. Die Spitalverwaltungen erteilen gerne detailliertere Auskünfte.

Was unternimmt das Zivilstandsamt nach der Geburt?

Das Zivilstandsamt des Geburtsorts

  • eröffnet einen Geschäftsfall "Geburt" im Infostar
  • trägt sie auch im schweizerischen Familienbüchlein/Familienausweis ein
  • meldet die Geburt der Einwohnerkontrolle des Wohnorts
  • teilt die Geburt auf elektronischem Weg dem Zivilstandsamt des Heimatortes kenntnishalber mit.

Aufgrund des Eintrags im Infostar können Auszüge (Geburtsurkunden) erstellt werden. Geburtsurkunden können jederzeit neu ausgestellt werden. Sie sind beim für den Geburtsort zuständigen Regionalen Zivilstandsamt anzufordern.


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