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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Beratung bei Todesfällen und Organisieren von Bestattungen

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten ist der Todesfall innert zweier Tage anzuzeigen.

Die Angehörigen von in Oberlunkhofen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung). Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem entsprechenden Pfarramt abzusprechen.

Todesfall - Leitfaden für Angehörige


Zuständiges Amt

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