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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Adoption eines Kindes

Die rechtliche Situation zur Adoptionen ist in Art 264 ff. Zivilgesetzbuch festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 1-jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mind. 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35-jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind bei der Sektion Bürgerrecht und Personenstand der Justizabteilung des Departement Volkswirtschaft und Inneres zu beziehen.

Abteilung Register und Personenstand

Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
Tel.  062 835 14 40
Fax  062 835 14 59
E-Mail: zivilstandswesen@ag.ch
Internet: Adoption


Zuständiges Amt

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