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Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Foyer Gemeindeverwaltung, Zugerstrasse 20
Öffnungszeit:  Sonntag, 9.00 bis 9.30 Uhr

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Stimmberechtigt sind alle in Oberlunkhofen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Hinweis

Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung, Zugerstrasse 20.

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und Partner (eingetragene Partnerschaften)  dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte/Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.

Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten (rechts neben den Postfächern) werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein

Zuständiges Amt

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