Direkt zum Inhalt springen

Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Vormundschaftswesen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig. Die Zuständigkeit des Gemeinderates als Vormundschaftsbehörde ist entfallen.

Adresse:

Bezirksgericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten

Telefon:

056 648 75 51

E-Mail:

familiengericht.bremgarten@ag.ch


Zuständiges Amt

zurück