Vormundschaftswesen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig. Die Zuständigkeit des Gemeinderates als Vormundschaftsbehörde ist entfallen.
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Bezirksgericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten |
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056 648 75 51 |
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