Zahlungsschwierigkeiten
Stundungs- und Ratengesuche für Steuern
Sie haben die Möglichkeit bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss eine Begründung enthalten und die aktuellen Einkommensverhältnisse aufzeigen. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Finanzen.