Direkt zum Inhalt springen

Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Amtliche Mitteilungen KW 12

Amtliche Mitteilungen KW 12

Beseitigung von Tierkörpern (Kadaver). Wir weisen darauf hin, dass die Tierkörper unserer Gemeinde durch unseren Wasenmeister Christian Zimmermann, 079 293 93 77 oder seinen Stellvertreter Urs Huber, 079 241 61 40, in der Sammelstelle Unterlunkhofen deponieren zu lassen sind. Während den üblichen Öffnungszeiten (09.30 bis 11.00 Uhr) kann auch das Team der ARA Kelleramt, Tel. 056 634 10 80, Zugang zur Sammelstelle gewähren. Grosstiere über 200 kg sowie mehrere Kleintiere mit insgesamt über 300 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss, Tel. 032 387 47 87 oder Pikett-Nr. 032 384 33 33 direkt ab Hof abgeholt werden.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Karfreitag, 29. März, und Ostermontag, 1. April 2024, den ganzen Tag geschlossen. Es besteht ein Pikettdienst. Die Nummer erfahren Sie auf dem Telefonbeantworter unter 056 649 99 80.

Papiersammlung. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Schule Oberlunkhofen für die einwandfreie Durchführung der Papiersammlung am Freitag, 15. März 2024. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende April. Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.

Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden (§ 109 Abs. 2 BauG).

Dabei sind folgende Vorschriften jederzeit zu beachten:

  • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen frei zu halten.
  • Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstückgrenze zu erfolgen.
  • Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 m freigehalten werden.
  • Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen.
  • Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmen­de Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen (§ 110 Abs. 3 BauG und § 42 Abs. 2 BauV).

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

Flohmarkt für Baby- und Kleinkindersachen. Die reformierte Kirchgemeinde Kelleramt organisiert am Samstag, 23. März, 9–13 Uhr, einen Flohmarkt für Baby- und Kindersachen. Dieser findet im Mehrzweckraum der Kirchgemeinde statt (Chileweg 7c, Oberlunkhofen). Hier finden Sie: Spielzeug und Kleidung für Babys und Kleinkinder (bis Grösse 140), Schuhe, kleinere Möbelstücke u.v.m. Kauf-Interesse oder Stöber-Lust? Dann schauen Sie ungeniert vorbei – wir freuen uns auf Sie! Für Kaffee, Kuchen und «Rezentes» ist gesorgt. Weitere Informationen finden Sie auf www.ref-kelleramt.ch.