Amtliche Mitteilungen KW 14
Amtliche Mitteilungen KW 14
Arbeiten Schweizer Armee. Das Militär trainiert in der Zeit vom 7. und 8. April 2026 bei der Übersetzstelle Werd, Rottenschwil. Die Arbeiten können zu Lärmemissionen führen. Die Verantwortlichen danken für das Verständnis.
ELKI, Einladung fürs Chrabbelkafi. Seit 2016 ist das Chrabbelkafi der Treffpunkt für alle mit Kindern bis zum Kindergartenalter. Während die Kinder die vielen Spielsachen geniessen, können sich die Eltern unterhalten und quatschen sowie erste Kontakte im Dorf und zu anderen Eltern knüpfen. Für den Kaffee gibt es eine Kaffeekasse, den Znüni bitte selbst mitbringen. Das Chrabbelkafi ist jeden zweiten Montag zwischen 9 und 11 Uhr offen und findet im Mehrzweckraum der reformierten Kirche, Chileweg 7c in Oberlunkhofen statt. Schaut einfach rein, wir freuen uns auf euren Besuch. Die nächsten Daten sind: 20. April, 04. Mai, 01.+15.+29. Juni. Weitere Daten auf unserer Homepage www.elki.info und www.ref-kelleramt.ch.
ELKI, 10 Jahre Chrabbelkafi – Save the Date. Seit dem Sommer 2016 ist das Chrabbelkafi ein fester Bestandteil im Dorf. Viele Eltern mit ihren Kindern haben es besucht und erinnern sich gerne an die Zeit zurück. Darum möchten wir das Jubiläum mit euch feiern und laden ALLE herzlich ein. Damit sind natürlich auch alle ehemaligen, inzwischen grossen BesucherInnen gemeint. Save the date: am Samstag, 29. August 2026. Wir freuen uns auf euch!
Madame Frigo – Lebensmittel teilen statt wegwerfen. Der gelbe öffentliche Kühlschrank beim Kirchenparkplatz bietet allen die Möglichkeit, überschüssige Lebensmittel unkompliziert zu teilen. Ziel des Projekts ist es, einwandfreie Lebensmittel vor der Entsorgung zu retten und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Alle sind eingeladen, Lebensmittel zu bringen oder mitzunehmen. Besonders vor Ferienzeiten lohnt sich ein Blick in den eigenen Kühlschrank oder Vorratsschrank: Was bald verbraucht werden sollte, kann einfach im Frigo geteilt werden. Im Kühlschrank erlaubt: Obst und Gemüse, Brot, nicht-alkoholische Getränke sowie verschlossene Produkte. Nicht erlaubt: Fleisch und Fisch, Alkohol, gekochte Lebensmittel. Bei Fragen steht die Standortverantwortliche Tamara Scheller gerne zur Verfügung unter madamefrigo.oberlunkhofen@gmail.com.
Neuzuzügeranlass 27. März 2026; Rückblick und Dank. Rund 80 Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger haben am Neuzuzügeranlass in der Turnhalle teilgenommen. Am Apéro haben sich 26 Vereine und Organisationen präsentiert und die interessierten Personen konnten sich informieren lassen. Es freut den Gemeinderat sehr, dass so viele Vereine und Organisationen die Möglichkeit genutzt haben.
Der Gemeinderat dankt den zahlreichen Helferinnen und Helfern für die Organisation und Durchführung des Neuzuzügeranlasses. Ein besonderer Dank gilt dem Landfrauenverein Oberlunk-hofen für die tolle Bewirtung, dem Verein Tagesstrukturen für die angebotene Kinderbetreuung wie auch der Band der Musikschule Kelleramt für den Auftritt.
Ostermontag. Wir bitten Sie zu beachten, dass der Ostermontag im Bezirk Bremgarten den Werktagen gleichgestellt ist.
Ostern, Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Karfreitag, 3. April, und Ostermontag, 6. April 2026, den ganzen Tag geschlossen. Beim Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst. Die Nummer erfahren Sie auf dem Telefonbeantworter unter 056 649 99 80. Wir danken für das Verständnis und wünschen schöne Ostern.
Röm.-kath. Kirchgemeinde, Ostern. Am Karsamstag, 4. April beginnt um 21.00 Uhr in der Kirche Oberlunkhofen die Osternachtsfeier mit dem Kirchenchor Lunkhofen. Anschliessend Apéro und Ostereier-Tütschen und Möglichkeit zum Grillieren (Wurst selber mitbringen) auf dem Kirchplatz. Der Apéro wird durch den Pfarreirat Lunkhofen ausgeschenkt und durch die kath. Kirchgemeinde Lunkhofen offeriert. Beginn des Gottesdienstes ist auf dem Kirchplatz Oberlunkhofen beim Osterfeuer. Am Ostersonntag, 5. April ist um 9.30h in der Kirche Oberlunkhofen ein Osterfestgottesdienst. In diesen beiden Gottesdiensten können - gemäss einer alten Tradition - auch Lebensmittel in Körben in die Kirche mitgebracht werden. Die Lebensmittel können vor den Seiten-Altären hingestellt werden und werden im Gottesdienst gesegnet.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende April. Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.
Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden (§ 109 Abs. 2 BauG).
Dabei sind folgende Vorschriften jederzeit zu beachten:
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen frei zu halten.
- Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstückgrenze zu erfolgen.
- Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 m freigehalten werden.
- Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen.
- Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 cm bis 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen (§ 110 Abs. 3 BauG und § 42 Abs. 2 BauV).
- Beim Rückschnitt ist auf allfällige Vogelnester Rücksicht zu nehmen (Brutzeit der Vögel).
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.