Direkt zum Inhalt springen

Oberlunkhofen – Im Zentrum des Kelleramts

Baugesuch

Baugesuch

Bauherrschaft:

Geissfluh Immobilien AG, Schochenmühlestrasse 2, 6340 Baar

Projektverfasser:

Christian Eck Architektur GmbH, Seestrasse 73B, 8820 Wädenswil

Bauvorhaben:

Zwei Doppeleinfamilienhäuser mit Einstellhalle, Rückbau Gebäude Nr. 206

Standort:

Zone:

Parzelle Nr. 437, Gunnenberg 2

Zone W2

   

Planauflage:

2. bis 31. März 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberlunkhofen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.