Baugesuch F. Sutz

Bauherrschaft:

Felix Stutz, Zugerstrasse 24, Oberlunkhofen

Bauvorhaben:

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (19 Wohneinheiten) mit Einstellhalle, neue interne Erschliessung der Liegenschaft Zugerstrasse 24 mit baulicher Anpassung des gedeckten Autounterstandes Nr. 39

Standort:

Parzellen Nrn. 761 und 774, Zugerstrasse

Planauflage:

3. September bis 2. Oktober 2010, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberlunkhofen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


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