| Bauherrschaft: | Rolf Stutz, Zürcherstrasse 14, Oberlunkhofen |
| Bauvorhaben: | Leuchtkasten - Benzinpreisanzeige, Gebäude Nr. 176 |
| Standort: | Parzelle Nr. 326, Zürcherstrasse 14 |
| Planauflage: | 6. August bis 4. September 2010, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
| Einwendung: | Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberlunkhofen schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |